Die Mess-Stellen in Langenzersdorf (Bereich Haltestelle Bisamberg und Tuttenhofstrasse)zeigten im Februar 2013 bereits Überschreitungen des Grenzwertes!
"...Fazit: Aufgrund der dargestellten Versäumnisse der Behörde während der zwei auf den Störfall folgenden Jahre konnte sich die Kontaminationsfahne ungehindert ausbreiten und schließlich im Süden den Trinkwasserbrunnen am Golfplatz Tuttendörfl und weitere Trinkwasserbrunnen in Langenzersdorf bedrohen..."
"Der entstandene Schaden: ...Schaden für die Stadt und ihre BewohnerInnen (Wertverlust Grundstücke)..."
"Die Immobilien-Branche war bis dato von Auswirkungen verschont. „Es ist nicht auszuschließen, dass es für betroffene Grundstücke Konsequenzen gibt“, sagt Immobilien-Makler Helmut Mukstadt. Er gehe sogar davon aus, dass es zu Preisreduktionen kommen werde.
Mit Argusaugen verfolgen die Liegenschaftsmanager vom Stift Klosterneuburg die Ereignisse rund um die Grundwasser-Vergiftung, schließlich hat man Hunderte Grundstücke nördlich der Donau oder baut Getreide darauf an. Um über Schadensersatzansprüche zu reden ist es für Stifts-Sprecher Peter Schubert aber noch zu früh..."
GLOBAL 2000 begrüßt Schließung des Brunnenfeldes Bisamberg (11.10.2012) - Link
künftig sollen nur noch Marktstände u.ä. als Superädifikate klassifiziert werden, massive Wohnhäuser auf fremdem Boden sollen dem Baurechtsgesetz unterliegen:
Der Pächterverein (vertreten durch die Obfrau und Dr. Rudolf Klenk, Beiratsmitglied) und der Vertreter des Arbeitskreises Baurecht beim Österr. Siedlerverband, Herr Gottfried Krause, waren gemeinsam am 4.9.2012 im Justizministerium, um dem Leiter der Arbeitsgruppe, Herrn Prof. Dr. Stabentheiner, ihre Problematik im Zusammenhang mit der aktuellen Vertragssituation darzulegen und Vorschläge zur Lösung zu unterbreiten. Der Bericht von Dr. Klenk als Download
Das Ziel des Pächtervereins ist es, dass alle Bestandnehmer, die es wünschen, künftig Baurechtsverträge zu sozial verträglichen Bedingungen erhalten!
VERTRAGSPRÜFUNG DURCH BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ A B G E S A G T ! ! !
Die seit langem versprochene Prüfung einzelner Bestandsverträge auf gröblich benachteiligende und unvollständige bzw. unklare Bedingungen wurde nun plötzlich abgesagt! Noch Anfang April hatte die zuständige Fachreferentin versprochen, dass diese Prüfung nun höchste Priorität haben würde. Dies ist durch diverse Korrespondenz nachweisbar. Dazu die beiden Mails, wovon offenbar eines nicht für den Pächterverein bestimmt war:
Der ORF-Bürgeranwalt wurde vom Pächterverein Langenzersdorf darüber informiert und befragte Frau Mag. Wuntschek dazu. Die Antwort war die gleiche wie in den obigen Mails!
MEDIENKLAGE WURDE VOM STIFT KLOSTERNEUBURG ZURÜCKGEZOGEN
wegen Veröffentlichung zweier Leserbriefe von Bruno Kudela aus Wien 22 in der Ausgabe 3/2011 der Pächterzeitung hat das Stift Klosterneuburg eine neuerliche Klage gegen den Pächterverein Langenzerdorf samt einstweiliger Verfügung (Sicherungsantrag) eingebracht.
In erster Instanz des Provisorialverfahrens hat das Bezirksgericht Korneuburg den Pächterverein als schuldig erkannt, in zweiter Instanz (Rekurs) hat das Oberlandesgericht Wien dem Pächterverein Recht gegeben und einen Revisionsrekurs durch den Kläger beim OGH nicht zugelassen (weil es sich um einen Einzelfall handeln würde).
Das Stift Klosterneuburg hat einen Antrag auf Abänderung dieses Spruchs samt außerordentlichen Revisionsrekurs eingebracht! Dieser wurde vom OGH zurückgewiesen. Das Stift hat nun die Klage (Hauptverfahren - Kreditschädigung) gegen den Pächterverein zurückgezogen!
Nach zwei Gesprächsrunden mit Vertretern des Dorferneuerungsvereins, des Vereins Lebenswertes Langenzersdorf, der Seeschlacht und des Pächtervereins kam es zu einer Berücksichtigung deren Einwände und Verbesserung der geplanten Änderungen im Bebauungsplan. Das Ergebnis wurde öffentlich kundgemacht. Folgendes Schreiben hat der Pächterverein am 28. Februar eingebracht:
laut einem OGH-Urteil ist die Vorschreibung von Zahlscheingebühren unzulässig! Achten Sie auf Ihren Pachtvorschreibungen darauf, diese in Abzug zu bringen, wenn Sie mit Zahlschein oder Telebanking überweisen! Mehr dazu...