Der Pächterverein hatte zweimal Briefe an Papst Franziskus gerichtet. Laut Kirchenrecht/Ordensrecht ist der Papst die unmittelbar übergeordnete Instanz, die Entscheidungen bezüglich der Besitztümer des Stifts Klosterneuburg treffen kann!
Unsere Schreiben an Papst Franziskus:
Antwort seines Stellvertreters
blieb unbeantwortet!
APA Presseaussendung Papst Franziskus, wir bitten Dich, erhöre uns!